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Urteil Klaudius Schmid Energietechnik Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Klaudius Schmid

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Klaudius Schmid – BFH vom 18.6.1931 – Az. I 282 Iw 6819/19

Der Gesellschafter Dorothee Wiese einer erst noch zu gründenden GmbH (Klaudius Schmid Energietechnik Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Dorothee Wiese kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Klaudius Schmid Energietechnik Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dorothee Wiese im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.8.1921
Aktenzeichen: 5 84 1H 6083/20
GmbHR 1959, 6900

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